Eine Drohne bei der Jagd 2

Eine Drohne bei der Jagd

Grundlagen sowie Anwendungs- und Ausrüstungsratgeber

Auch in der Jagd hält die digitale Technik zunehmend Einzug. Ein Themenfeld, das dabei jüngst vermehrt Aufmerksamkeit erlangt, ist die Jagd mit Drohnen. Denn ausgestattet mit speziellen Techniklösungen – wie etwa Wärmebildkameras – lassen sich diese gezielt für die Wildrettung oder eine Nachsuche nutzen. Aufgrund ihrer geringen Größe passen sie als Hilfsmittel zugleich bequem in jeden Jagdrucksack. Insofern könnten Drohnen schon bald zum Standardequipment eines jeden Waidmanns gehören. Doch welche Drohnen eignen sich generell für eine Anwendung auf der Jagd? Wie können sie dem Jäger in bestimmten Jagdsituationen als Unterstützung dienen? Und welche rechtlichen Bestimmungen gilt es bei der Jagd mit Drohnen zu beachten? Diese und weitere Fragen wird der folgende Beitrag ausführlicher diskutieren.

Aktuelle Drohnentypen und ihre Klassifizierung

Allgemein lassen sich unter dem Begriff „Drohne“ alle unbemannten Luftfahrzeuge zusammenfassen, die via Fernsteuerung oder Computer vom Boden aus navigiert werden. Üblicherweise erfolgt die Klassifizierung von Drohnen anhand dreier Hauptmerkmale. Dabei handelt es sich um die Rotorenanzahl, die physische Größe und die Art der Ausstattung.

Zu den gängigsten Drohnen-Modellen gehören die sog. Multikopter, die von mehreren Propellern in der Luft gehalten werden. Der vielleicht häufigste Typ ist der Quadrocopter, welcher über vier Rotoren verfügt. Diese ermöglichen eine hohe Flugstabilität in der Luft und erlauben somit die reibungslose Aufnahme optischer Bilder. Im Falle kamerabestückter Drohnen können die gefilmten Bilder je nach System auf ein Smartphone, ein Tablet oder einen externen Bildschirm gespielt werden. Bei Drohnensystemen mit einer First Person View (FPV) ist zudem eine direkte Liveübertragung der Kamerabilder auf eine Videobrille möglich. Aufgrund ihrer zahlreichen Einsatzmöglichkeiten und relativ geringen Anschaffungskosten zählen Quadrocopter zu den häufigsten Drohnen im privaten und gewerblichen Bereich. Diese Drohnen gibt es ab einem Gewicht von ca. 30g für den Betrieb im Haus und ab ca. 60g für Outdoor.

Zu den nächstgrößeren Drohnentypen gehören der Hexacopter und der Octocopter, die jeweils mit sechs bzw. acht Rotoren betrieben werden. Die zusätzlichen Rotoren sorgen dabei für eine höhere Stabilisationsqualität in der Luft. Zudem können Drohnen dieser Typen mit umfangreicheren Zuladungen – wie etwa Spiegelreflexkameras – versehen werden. Im Zuge der hohen Anschaffungskosten sind diese Drohnen allerdings vornehmlich in professionellen Kontexten zu finden.

Prinzipiell lässt sich somit festhalten, dass bei den meisten Drohnen-Modellen die vorhandene Rotorenanzahl in einem direkten Verhältnis zu der physischen Größe und den  Ausstattungsmerkmalen steht. Spezielle Zuladungen – wie etwa die bei der Kitzrettung eingesetzten Wärmebildkameras – sind dabei zumeist ab den Quadrocoptern und Hexacoptern des mittelgroßen Segments möglich. Doch neben den technischen Merkmalen sollten unbedingt auch die rechtlichen Hintergründe bei der Wahl der Drohne berücksichtigt werden.

Bei den Drohnen lassen sich nach der Flugsteuerung noch die Kameradrohnen und die FPV-Drohnen unterscheiden.

Neben diesen Multicopter-Modellen gibt es zunehmend Modellflugzeuge mit Steuerungscomputern, die nicht nur die Fluglagekontrolle sehr einfach machen, sondern sogar automatische Flüge nach vor festgelegten Wegpunkten erlauben. Das gibt es teils schon für weniger als € 400 für die Erstausstattung.

Rechtliche Grundlagen bei der Jagd mit Drohnen

Seit dem 07. April 2017 gilt in Deutschland die sogenannte „Drohnen-Verordnung“. Diese legt fest, dass man für Drohnentypen mit einem Gesamtgewicht über 2 Kilogramm einen entsprechenden Führerschein benötigt. Als legitime Nachweise werden hierbei unter anderem eine reguläre Pilotenlizenz oder eine bestandene Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle angesehen. Drohnen-Modelle mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm unterliegen zudem einer Kennzeichnungspflicht.

Zum Schutz des Flugverkehrs ist die Flughöhe von Drohnen darüber hinaus auf 100 Meter begrenzt. Größere Flughöhen können nur mit Sondergenehmigungen durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für Drohnenflüge während der Dunkelheit. Drohnentypen mit einem Gesamtgewicht bis 5 Kilogramm dürfen zudem die Sichtweite des Piloten nicht überschreiten. Eine besondere Regelung gilt hierbei für FPV-Drohnen, deren maximale Flughöhe auf 30 Meter beschränkt ist. Sollte eine FPV-Drohne schwerer als 250 Gramm sein, muss ihr Flug außerdem kontinuierlich von einem zusätzlichen Spotter überwacht werden.

Weiterhin ist bei einem Drohneneinsatz auf lokale Flugverbotszonen (Krankenhäuser, Flughäfen etc.) zu achten. Auch die Einhaltung der allgemeinen Bildrechte muss bei kamerabestückten Modellen gewährleistet sein. In Anbetracht möglicher Sach- und Personenschäden ist außerdem der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Abermals wichtige rechtliche Veränderungen zeichnen sich darüber hinaus bereits im Rahmen der ab 1. Januar 2021 gültigen EU-Drohnen-Verordnung ab. Diese beinhaltet die Einführung von drei Risikoklassen und sieht vor allem stärkere Beschränkungen für alle Drohnen-Modelle mit einem Gesamtgewicht ab 250 Gramm vor. Aber selbst Drohnen der untersten Risikoklasse unterliegen gemäß Verordnung hierbei zukünftig einer Pflicht zur Registrierung und Onlineschulung, sofern sie über 250 g Abfluggewicht haben. Der Drohnenführerschein für größere Modelle kann zudem nur noch bei behördlichen Stellen erlangt werden und besteht – je nach Risikoklasse – aus einem mehrstufigen Kenntnisnachweis.

Wichtig für Jäger ist, daß seit Anfang 2021 insbesondere folgende Punkte zu beachten sind:

  • Geeignete Versicherung der Drohne
  • Kennzeichnung der Drohne (wenn über 250 g oder außerhalb Sichtweite) mit eID
  • Nur in Sichtweite (VLOS – Visual Line of Sight) fliegen, ggf. mit Spotter falls eine Brille eingesetzt oder auf einen Bildschirm geblickt wird
  • Bei Drohnen > 250 g Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich
  • Keine Flüge oberhalb 120 m über Grund
  • Diverse Sicherheits- und Abstandsregeln (u.a. zu Menschen, Flugplätzen, diversen Sonderzielen) sind einzuhalten

Einfach eine Drohne zu kaufen und damit loszufliegen ist in Deutschland nicht mehr erlaubt und in Österreich teils noch stärker beschränkt.

Zwischenfazit: Der optimale Drohnentyp für die Jagd

In Anbetracht der rechtlichen und technischen Aspekte zeigen sich Drohnen aus dem mittelgroßen Segment als besonders geeignet für den Jagdeinsatz. So weisen Quadrocopter und kleinere Hexacopter nicht nur ausreichend Flugstabilität für den Transport spezieller Kameras aus, sondern zugleich verfügen diese Drohnentypen weitestgehend über systemische Extras, wie etwa FPV.

Allerdings sind die Restriktionen für Drohnen ab 250g Abfluggewicht seit Januar 2021 so restriktiv (insb. die Regel, daß die Drohne immer in Sichtweite eines Spotters sein muß, der den Piloten auf Gefahren in der Umgebung hinweist), dass der Aufwand zum legalen Betrieb sehr ansteigt und ihn für die Jagd einschränkt. Allerdings teilt sich Europa die neue Gewichtsgrenze mit anderen  Regionen, so daß die Hersteller schon reagieren und Sub 250g-Drohnen anbieten. Die dürfen wohl auch 2021 und danach bis zu einer Höhe von 30 m über Grund und allein durch den Piloten, sogar mit FPV-Brille und außerhalb der direkten Sichtlinie betrieben werden. Bislang wird bei diesen leichten Drohnen weder Anmeldung noch Prüfung für den Piloten vorausgesetzt. Lediglich Kameradrohnen, die Bildmaterial speichern können, müssen online angemeldet und die Registriernummer auf der Drohne angebracht werden (noch offen, ob es reicht, keine Speicherkarten einzusetzen oder technisch keine Speichermöglichkeit zu haben).

Anwendungsfelder für Drohnen bei der Jagd

Kitzrettung

Die Verwendung einer Drohne zur Kitzrettung zählt zu den häufigsten Einsatzfeldern von Drohnen bei der Jagd. So können Drohnen mit Wärmebildkameras vor der Mahd dazu genutzt werden, die relevanten Flächen nach verstecktem Wild abzusuchen. Auf diese Weise lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen effizient mit dem Landwirt koordinieren. Die Kitzrettung sollte dabei stets von einem eingespielten Team durchgeführt werden. Während sich Pilot und Spotter auf die Aufnahme und Auswertung der Bilder konzentrieren, sorgen weitere Helfer im Gelände für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

Vergrämung und Erntejagd

Doch neben dem Einsatz einer Drohne zur Kitzrettung erweist sich diese auch bei der Nachsuche als große Hilfe. Denn vor allem im unübersichtlichen Gelände und bei widrigen Bedingungen entwickelt sich eine Nachsuche schnell zu einem zeitaufwendigen Unterfangen. Die Wärmebildaufnahmen einer Drohne können dem Jäger in diesen Fällen zur effizienten Orientierung dienen und dem Wild möglicherweise unnötiges Leid ersparen.

Im Sinne eines fliegenden Treibers lassen sich Drohnen darüber hinaus zum Aufscheuchen von Wild während der Erntejagd nutzen. Bereits die Vogelperspektive einer herkömmlichen Kameradrohne bietet hierbei den Vorteil, die Jagdsituation unmittelbar bewerten und das Treiben effizient koordinieren zu können. Dies erleichtert vor allem die Erntejagd, bei der man von oben in den Mais, den Raps oder Weizen hineinsehen kann. In ganz ähnlicher Weise können Drohnen allerdings auch zur Vergrämung von Wild herangezogen werden. So sollen sich Drohnen bereits regelmäßig als wirkungsvolles Mittel zur Vertreibung von Wildgänsen auf Landwirtschaftsflächen gezeigt haben.

Neben den genannten Anwendungsfeldern wird der Gebrauch von Drohnen gegenwärtig noch in weiteren Bereichen der Jagd erprobt. Zu diesen zählen beispielsweise das Monitoring von Seuchenausbreitungen oder die Dokumentation von Wildschäden. Ein Großteil dieser Einsätze kann hierbei bereits mit herkömmlichen Drohnenkameras durchgeführt werden.

Geeignete Drohnen-Modelle und Fachberatung

Aufgrund der steigenden Nachfrage wurden in den vergangenen Jahren vermehrt „Ready to Fly“-Drohnensysteme konzipiert, die bereits standardmäßig über eine integrierte Wärmebildkamera und eine FPV-Option verfügen. So besitzt etwa das Quadrocopter-Modell ANAFI Thermal von Parrot eine Dualkamera, mit der sich sowohl herkömmliche Videoaufnahmen als auch wärmeempfindliche Bilder anfertigen lassen. Die Dualkamera macht hierbei Wärmeunterschiede zwischen -10 °C bis +400 °C sichtbar. Zudem zeichnet sich die Drohne durch sehr gute Flugeigenschaften, eine kompakte Größe und einen vergleichsweise günstigen Anschaffungspreis aus. Unerfahrene Drohnenpiloten sollten allerdings beachten, dass die ANAFI Thermal über keine automatische Hinderniserkennung verfügt.

Das als Hexacopter konzipierte Drohnen-Modell Yuneec Typhoon H520 kann bereits seit 2017 standardmäßig mit der Wärmebildkamera CGO-ET erworben werden. Der Temperaturmessbereich der Kamera umfasst hierbei -10 °C bis +180 °C. Ein besonderer Vorteil der Drohne ist das einklappbare Landegestell, das eine freie Schwenkbewegung der Kamera ermöglicht. Darüber hinaus verfügt die Yuneec Typhoon H520 über eine automatische Hinderniserkennung sowie einen Handsender mit integriertem Monitor für die Übertragung des Live-Bildes.

Der Quadrocopter DJI Mavic 2 Enterprise Dual gehört zu den neuesten Drohnensystemen des Segments und kommt bereits regelmäßig bei der Jagd zum Einsatz. Die Ausstattung beinhaltet dabei eine duale Kamera mit Wärmebild, die Wärmeunterschiede im Bereich von -10 °C bis +400 °C kenntlich macht. Bei einer maximalen Flugzeit von 31 Minuten und einer Reichweite von bis zu 8 Kilometern verfügt die Drohne aktuell über die größte Leistungsstärke der besprochenen Modelle. Die omnidirektionale Hinderniserkennung und ein erweitertes Vision Positioning System ermöglichen darüber hinaus auch bei Dunkelheit einen sicheren Gebrauch der Drohne.

Wer seine Drohne individuell für spezielle Anwendungsbereiche optimieren möchte, der findet eine kompetente Fachberatung bei dem Unternehmen Digitales Reviermanagement. Dieses bietet außerdem praktische Einführungskurse sowie einen Lehrgang zum zertifizierten Jagddrohnenführer an.

Auch die gezielte Zusammenarbeit mit professionellen Jagddrohnenführern ist heute meist problemlos möglich. Eine Übersicht der registrierten Drohnenpiloten wird unter anderem von der Organisation Kitzrettung-Hilfe zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Artikel und Videobeiträge

Artikel zur Jagd mit Drohnen des Magazins Sauen.

Artikel zum Drohneneinsatz bei der Kitzrettung des Magazins Jäger.

Fernsehbeitrag zum Drohneneinsatz bei der Kitzrettung des Bayrischen Rundfunks.

Fernsehbeitrag zum Drohneneinsatz bei der Wildschweinjagd des Bayrischen Rundfunks.

Zusammenfassung der neuen EU-Drohnen-Verordnung des Portals Drohnenwissen.

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